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Ab einer Inzidenz von 35 dürfen Ungeimpfte zum Beispiel in Restaurants oder Kinos nur noch mit einem aktuellen negativen Test. Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen, den Aufenthalt beim Friseur oder sonstigen Innenräumen. Außerdem hat die Bund-Länder-Konferenz beschlossen, dass Ende der kostenlosen Schnelltests für alle beschlossen. Ab dem 11. Oktober gibt es bei den Kosten nur noch Ausnahmen für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine generelle Impfempfehlung gibt, Kinder und Schwangere zum Beispiel.
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