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KREIS: Extragebühr bei unberechtigtem Notfall
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KREIS: Extragebühr bei unberechtigtem Notfall

Wenn der kleine Sohn oder die kleine Tochter abends oder am Wochenende zum Beispiel hohes Fieber bekommt, suchen Eltern den Kindernotdienst aufsuchen.

Veröffentlicht: Montag, 07.08.2023 15:47

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Den Präsidenten des deutschen Kinderärzteverbandes stört das. Er fordert jetzt, dass Eltern eine Gebühr zahlen sollen, wenn sie unberechtigt den Notdienst nutzen. Kinderarztsprecher Dieter Göhler aus Havixbeck findet das schwierig. Wenn im Kindergarten die Windpocken ausgebrochen sind und ein Pickel am Po für Unruhe sorgt, sei die Sorge der Eltern durchaus berechtigt. Andererseits sei es wichtig, dass gerade Eltern von etwas älteren Kindern erst einmal Ruhe bewahren. Oft sei es beispielsweise nicht nötig, dass Siebenjährige wegen Fieber in die Kindernotaufnahme kämen. Da reiche der Besuch beim Kinderarzt am nächsten Tag. 


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