
Die Verbraucherzentrale warnt davor die Pakete dann einfach zurückzuschicken. Der Onlineshop könnte dem Kunden dann unterstellen die Ware ausgetauscht zu haben. Betroffene sollten sich bei einer Falschlieferung auf jeden Fall mit Kundenservice in Verbindung setzen und ihn auf die falsch gelieferte Ware hinweisen. Die Verbraucherzentrale rät außerdem: Überprüfen Sie Pakete immer direkt auf mögliche Beschädigungen. Gibt es welche, öffnen Sie das Paket am besten noch im Beisein des Paketboten. Hier sind einige weitere Tipps:
Schon beim Empfang aufmerksam sein
Die Pakete werden inzwischen oft mit zahlreichen Informationen zum Versandstatus (Tracking-Informationen) begleitet. Daher wissen Kund:innen in der Regel, wann welche bestellte Ware bei ihnen eintrifft. Wenn man das Paket persönlich annehmen kann, sollte man unbedingt darauf achten, dass dies unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Natürlich können auch verschlossene Pakete falsche Ware enthalten. Daher sollte man ebenfalls auf das zu erwartende Gewicht und die Größe des Paketes achten. Stimmt etwas nicht, sollte dies noch im Beisein des Lieferdienstes angesprochen und geklärt werden. Eventuell kann das Paket noch im Beisein des Paketboten geöffnet werden.
Dokumentieren und Beweise sichern
Lästig, aber hilfreich: Besteht der Verdacht auf Falschlieferung, sollte das Öffnen des Paketes am besten per Video dokumentiert werden oder in Anwesenheit von Zeug:innen stattfinden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Paketschein als Beweis aufzubewahren, da auf diesem das Gewicht des Paketes vermerkt ist.
Sich zur Wehr setzen:
Wichtig bei einer Falschlieferung ist, diese nicht einfach wieder an den Online-Shop zurückzuschicken. So kann es nämlich passieren, dass
die Retourenabteilung annimmt, dass der Kunde beziehungsweise die Kundin die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hat. Daher sollten Betroffene sich sofort beim Kundenservice melden und explizit auf die Falschlieferung hinweisen. Dort können die Mitarbeiter:innen dann eine Notiz für die Retoure vermerken. Stellt sich der Onlinehändler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher:innen rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Chancen stehen hier für Betroffene gut, da der Händler hier in der Pflicht ist. Für eine Erstberatung steht die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Dülmen, Overbergplatz 3, zur Verfügung.