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Es darf ab April keine sogenannten tiefen Darmeingriffe mehr vornehmen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Es sieht die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Münster als rechtmäßig an. Knapp 30 Krankenhäuser hatten bezirksweit die Zuweisung entsprechender Fälle beantragt. Da die Zahl der begehrten Zuweisungen die prognostizierten Fallzahlen erheblich überschritt, musste die Bezirksregierung auswählen. Im Nachbarkreis Steinfurt dagegen erlaubt das Verwaltungsgericht Münster einer Klinik vorläufig Hüft- und Kniegelenks-OPs. Durch die Krankenhausreform sollen sich Krankenhäuser in NRW spezialisieren.
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