
Die Frage ist, ob die Regeln zur Sterbehilfe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es geht um das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe. Der Bundestag hatte es vor fünf Jahren beschlossen um Sterbehilfevereine zu verhindern. Strafen können aber auch Ärzte treffen, die Patienten wiederholt beim Selbstmord helfen. Genau das findet die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert von Uni Münster problematisch. Patienten mit einem Sterbewunsch bliebe oft nur der Weg in die Schweiz, wo Sterbehilfe erlaubt ist. Sinnvoll wären ihrer Meinung nach Regeln, die sicherstellen, dass der Sterbewunsch wohl überlegt ist, zum Beispiel durch vorgeschriebene Beratungen, Gutachten oder Bedenkzeiten.
Pfarrer Johannes Hammanns von der katholischen Anna-Katharina-Gemeinde in Coesfeld sagt: Ärzte seien Heiler. Es sei falsch ihnen die Verantwortung über Sterbehilfe zu geben. Die Medizin habe heute außerdem bessere Möglichkeiten als früher einen Menschen würdevoll und schmerzfrei in den Tod zu begleiten.
Mehrere Verfassungsbeschwerden zu den aktuellen Regeln zur Sterbehilfe liegen vor. Neben Sterbehilfevereinen klagen Ärzte und schwer erkrankte Patienten.