
KREIS: Gründe für Ausnahmegenehmigungen
Zwei Betriebe in Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl dürfen Legehennen mit einer Ausnahmegenehmigung weiter in Käfigen halten, obwohl das seit Anfang des Jahres in Deutschland verboten ist. Auf unsere Nachfrage erklärt der Kreis jetzt die Gründe.
Veröffentlicht: Dienstag, 31.03.2026 12:58
Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, müssten die Betriebe Ställe um- bzw. neu bauen. Dabei gelte es auch baurechtliche Vorgaben zu beachten. Während der Übergangsfrist hätten sich Regeln geändert, so dass sich Verfahren erheblich verzögerten. Der Kreis habe die Möglichkeit in Härtefällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen - zum Beispiel wenn das Untersagen der Käfighaltung für den Betrieb den finanziellen Untergang bedeuten würde. In den beiden Fällen habe der Kreis Coesfeld das Für und Wider abgewogen und sich letztlich für Ausnahmegenehmigungen mit unterschiedlichen Fristen entschieden. Der Billerbecker Betrieb hat bis Ende April Zeit, der Rosendahler bis Ende September. Weitere Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis nicht erteilt. Für die Tierrechtsorganisation ANINOVA ist es dagegen nicht nachvollziehbar, dass eine Übergangsfrist von 10 Jahren nicht ausreicht die Haltung umzustellen. Das System werde vielmehr aus wirtschaftlichen Interessen bis zuletzt ausgereizt.
Foto: Quelle ANINOVA e.V.