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KREIS: Heckenschnitt-Entscheidung
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KREIS: Heckenschnitt-Entscheidung

Ein Rentner aus dem Kreis Coesfeld muss für den Rückschnitt einer Hecke an der Landstraße zwischen Nottuln und Havixbeck zahlen. Das Verwaltungsgericht in Münster hat die Klage des Mannes gegen den Landesbetrieb Straßenbau abgewiesen.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2026 10:20

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Der Landesbetrieb hatte den Mann aufgefordert die Hecke zu stutzen, so dass sie Radfahrer auf dem angrenzenden Weg nicht behindert. Als der Mann dem nicht folgte, beauftragte der Landesbetrieb einen Gartenbaubetrieb und forderte die Kosten von fast 2800 Euro ein. Der Rentner verweist auf eine mündliche Vereinbarung mit einem Mitarbeiter des Landesbetrieb, die er getroffen habe als der Radweg gebaut wurde. Demnach sei der Landesbetrieb für die Hecke und das Zurückschneiden zuständig. Der erfolgte Rückschnitt sei außerdem in dem Ausmaß nicht nötig gewesen. Das Gericht sah dagegen keine Fehler auf Seiten des Landesbetriebs und der Gartenbaufirma.

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