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KREIS: Heizungsgesetz und Wärmeplanung
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KREIS: Heizungsgesetz und Wärmeplanung

Neue Gebäude im Kreis Coesfeld müssen ab dem kommenden Jahr Heizungen haben, die überwiegend mit erneuerbaren Energien laufen. Heute soll der Bundestag das lang diskutierte Heizungsgesetz beschließen.

Veröffentlicht: Freitag, 08.09.2023 03:49

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Für bestehende Gebäude ist es bei einem Wechsel erst dann verpflichtend eine klimafreundliche Heizung einzubauen, wenn der Ort eine Wärmeplanung vorgelegt hat. Die Stadt Lüdinghausen beispielsweise hat schon die Zusage für Fördergeld und will jetzt mit der Wärmeplanung durchstarten. Dabei kann sie auf Vorschläge aus einen Forschungsprojekt von Studenten zurückgreifen. Die Gemeinde Nottuln hat ebenfalls die Förderzusage und sucht jetzt ein passendes Planungsbüro. Die Nottulner Gemeindewerke betreiben schon seit Jahren erfolgreich das Nahwärme Netzwerk Hummelbach. Die Gemeinde fängt also nicht bei Null an. Dülmen will erstmal für fünf Stadtviertel exemplarisch eine Wärmeplanung entwickeln und daraus dann ein Gesamtkonzept ableiten. Hier startet der Prozess im Herbst durch. Einige Städte und Gemeinden im Kreis wollen mit der Wärmeplanung schon Ende des kommenden Jahres fertig sein. Grundsätzlich sieht das Gesetz für Orte unter 100.000 Einwohnern vor die Planung bis 2028 abzuschließen.

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