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Der neue Leitfaden soll Kinder und Jugendliche besser schützen. Indem er konkrete Hilfestellungen und Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung bietet. Neu ist beispielsweise ein Merkblatt. Es soll den Vereinen und Verbänden als praktische Orientierung dienen um Schutzkonzepte zu erstellen. Das Landeskinderschutzgesetz verpflichtet Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dazu, ein solches Schutzkonzept zu haben.
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