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Menschen ohne Handy haben nichts davon, sagt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Er klagt heute vor dem Oberlandesgericht gegen die App von Penny. Rabatte sollen für alle zugänglich sein. Zudem sollten die Apps so gestaltet sein, dass es nicht nötig ist, sich zu registrieren, noch dürfen persönliche Daten weitergegeben werden. Denn dadurch sind die Kunden gläsern, sagt die Verbraucherzentrale in Dülmen. Anbieter passen dadurch beispielsweise die Werbung an das Einkaufsverhalten der Kunden an. Anbieter sollten gleichwertige Rabatt‑Alternativen zur Auswahl stellen. Zum Beispiel Kundenkarten, Coupons an der Kasse, Papiergutscheine oder digitale Rabatte ohne Konto.
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