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In Restaurants ist dadurch auch keine Kontaktverfolgung mehr nötig. Landrat Christian Schulze Pellengahr sieht das mit gemischten Gefühlen. Eine Lockerung bei der niedrigen Inzidenz im Kreis sei sinnvoll, aber es gebe dadurch ein höheres Rückfall-Risiko. Daher sei es wichtig und richtig, dass trotzdem noch Regeln gelten würden. Die Testpflicht bleibt zum Beispiel bei Veranstaltungen oder Feiern weiterhin bestehen. Außerdem gibt es neue Regeln mit Blick auf die Virusvarianten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz, die mindestens fünf Tage im Urlaub sind, müssen dann am ersten Arbeitstag ein negatives Testergebnis vorzeigen.
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