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Das Verwaltungsgericht in Münster hat heute eine entsprechende Anordnung der Behörden bestätigt. Der Landwirt aus dem Kreis Steinfurt hatte sich dagegen mit einem Eilantrag gewehrt. Tierärzte des Kreises Steinfurt hatten seit 2016 wiederholt Verstöße gegen den Tierschutz an den Betriebsstandorten in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt festgestellt. Ställe waren demnach mit zu vielen Tieren belegt und gesunde Tiere seien nicht von kranken getrennt gewesen. Außerdem seien verletzte oder kranke Tiere nicht von einem Tierarzt behandelt worden. Daran hätte sich trotz verschiedener Anordnungen, Bußgeld- und Strafverfahren nichts geändert. Der Kreis Steinfurt sprach deshalb im vergangenen Herbst ein Haltungs- und Betreuungsverbot aus.
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