
KREIS: Lieferdienste bleiben geöffnet
Die Landräte der Münsterlandkreise haben sich gemeinsam mit der Stadt Münster aufgrund der aktuellen Entwicklung und Ausbreitung des Virus darauf geeinigt, eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie betrifft vor allem Restaurants und Speisegaststätten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 17:47
Sie müssen ab sofort geschlossen sein. Ausnahmen gelten lediglich für Hotels, die ihre Übernahcutngsgäste bewirten müssen - wobei Übernachtungen aus touristischen Gründen nicht erlaubt sind. Offen war noch, was mit den Lieferdiensten passiert. Pizza, Pasta und Chop Suey dürfen Sie auch weiterhin bei den Lieferdiensten bestellen. Ein Abholservice ist dagegen nur möglich, wenn Sie das Lokal dafür nicht betreten müssen.
Bisher durften Restaurants und Cafés bis 15 Uhr geöffnet bleiben.