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KREIS: Maskenpflicht in der Fußgängerzone
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KREIS: Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Die Corona-Infektiosnlage bleibt im Kreis Coesfeld angespannt, täglich meldet das Kreisgesundheitsamt neue Fälle.

Veröffentlicht: Donnerstag, 10.12.2020 15:34

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Um zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet, gilt ab sofort in den Fußgängerzonen im Kreis eine Maskenpflicht. Die größeren Städte im Kreis haben sich dabei abgesprochen. Ab sofort gilt für Sie: Maske auf in der Fußgängerzone! Von montags bis samstags gilt in der Zeit von acht bis 19 Uhr. Darauf weisen schon bald Schilder an den Eingängen der Fußgängerzonen in Lüdinghausen, Coesfeld, Billerbeck und Dülmen hin. Die aktuelle Corona-Regel sieht das Masketragen in der unmittelbaren Nähe der Geschäfte vor. In Dülmen beispielsweise tragen schon viele Menschen freiwillig eine Maske in der Fußgängerzone, hat das Team des Ordnungsamtes zufrieden beobachtet. Das ist jetzt noch strenger geregelt. Die Teams der Ordnungsämter kontrollieren in den kommenden Tagen in den Fußgängerzonen, wie es mit dem Maskentragen klappt.


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