
KREIS: Mehr Keuchhustenfälle
Im Kreis Coesfeld hat sich die Zahl der Keuchhustenfälle im vergangenen Jahr mehr als vervierfacht. Die Krankenkasse AOK NordWest stellt dazu heute Zahlen vor. Demnach meldeten Ärzte im vergangenen Jahr 50 Fälle, ein Jahr zuvor waren es nur 11.
Veröffentlicht: Dienstag, 11.02.2025 11:36
Keuchhusten wird durch kleinste Tröpfchen beim Husten oder Niesen übertragen. Durch die Hygieneregeln in der Pandemie waren die Zahlen stark gesunken. Jetzt kommt es zu einem Nachholeffekt, sagen die Experten der Krankenkasse.
Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern.
Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Daher raten die Experten unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die gemäß der Schutzimpfung-Richtlinien von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt wird. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im zweiten Lebensmonat mit der Impfserie begonnen werden. Auffrischungsimpfungen sind vor Schuleintritt im Alter von fünf bis sechs Jahren und im Jugendalter von neun bis 16 Jahren sinnvoll.
Nach den Schutzimpfungs-Richtlinien sollen sich auch Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Bakterien schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen wird die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.