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Liegt die Inzidenz über 3, wie aktuell bei uns in Nordrhein-Westfalen, gilt 2 G. Unter anderem bei Veranstaltungen und in der Gastronomie sind dann nur geimpfte oder genesene Menschen zugelassen. Genauso wie bei körpernahen Dienstleistungen, also beim Friseur oder der Massage. Steigt der Wert über 6 soll 2 G plus gelten - auch Geimpfte und Genesene müssen dann einen negativen Test vorweisen. Ab einem Wert von 9 können die Länder entscheiden Kontakte einzuschränken und Veranstaltungen zu verbieten.
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