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Mitarbeiter, die geschieden und wiederverheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, mussten bislang damit rechnen ihren Job zu verlieren. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe darauf geeinigt das kirchliche Arbeitsrecht neu zu fassen. Darin wäre das Beziehungsleben der Mitarbeiter als rechtlich unantastbare Zone geschützt.
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