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Die Bezirksregierung Münster habe im Zuge der Krankenhausreform rechtmäßig entschieden. Die betroffene Klinik erfülle nicht alle geforderten Kriterien um die Leistung weiter anbieten zu können. Es geht ausschließlich um tiefe Rektumeingriffe. Andere Darm-Eingriffe sind nicht betroffen. Ziel der Krankenhausreform ist, dass Kliniken sich noch stärker auf Eingriffe spezialisieren, für die sie gut ausgestattet sind und bei denen sie viel Erfahrung haben. Das soll Kosten sparen und den Patienten die beste Behandlung garantieren.
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