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Der Angeklagte hat die Einbrüche am ersten Prozesstag grundsätzlich zugegeben. Bei den kommenden Terminen sollen Zeugenaussagen helfen weitere Einzelheiten zu klären. Mal soll der Angeklagte selbst eingebrochen sein, mal als Fahrer dabei gewesen sein. Er soll mit mindestens zwei Komplizen gehandelt haben. Geplant war erst Mitte November ein Urteil zu sprechen, weil der Angeklagte geständig ist, könnte das jetzt früher passieren.
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