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KREIS: Recht auf Reparatur
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KREIS: Recht auf Reparatur

Ab Freitag, 31. Juli 2026, gilt in Deutschland das neue „Recht auf Reparatur" - die Verbraucherzentrale für den Kreis Coesfeld erklärt, was sich ändert und worauf Sie achten sollte.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.07.2026 15:18

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Gewährleistung: Was gilt?

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Wer ein neues Gerät kauft, hat bereits heute zwei Jahre lang Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzgerät - das ist die gesetzliche Gewährleistung. Neu ist ab dem 31. Juli: Wer sich innerhalb dieser zwei Jahre für eine Reparatur entscheidet, bekommt die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert. Das bedeutet: Bei einem erneuten Defekt ist man länger abgesichert als bisher. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem Verkäufer, also dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde.

„Außerdem profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von einer verlängerten Gewährleistungsfrist, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden." - Susanne Terwey, Leiterin der Verbraucherzentrale für den Kreis Coesfeld

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Hersteller müssen reparieren

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Auch nach Ablauf der Gewährleistung haben Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Möglichkeiten. Bei vielen Elektro- und Elektronikgeräten können sie eine Reparatur direkt beim Hersteller verlangen. Das gilt zum Beispiel für Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefriertruhen, Staubsauger und Saugroboter, Fernseher und Monitore sowie Smartphones, Tablets und Akkus von E-Bikes und E-Scootern. Für Waschmaschinen und Kühlschränke gilt dieser Anspruch zehn Jahre lang, für Smartphones sieben Jahre - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Gerät der jeweiligen Modellreihe in der EU verkauft wurde. Hersteller müssen die Reparatur zu einem „angemessenen Preis" anbieten und auch freie Werkstätten mit Ersatzteilen und Spezialwerkzeug versorgen.

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Tipps für den Reparaturfall

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Wer ein Gerät reparieren lassen möchte, sollte vorher immer einen verbindlichen Kostenvoranschlag einholen. Alternativ gibt es das sogenannte europäische Reparaturinformationsformular - das müssen Reparaturbetriebe auf Anfrage aushändigen. So lassen sich Preise und Leistungen verschiedener Anbieter gut vergleichen. Neben Hersteller-Werkstätten können auch freie Werkstätten beauftragt werden, die oft günstiger sind. Außerdem lohnt es sich, Kaufbelege, Rechnungen und frühere Reparaturprotokolle aufzubewahren - sie helfen dabei, Ansprüche leichter durchzusetzen. Wer Probleme hat oder sich unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale für den Kreis Coesfeld rechtlich beraten lassen.

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