
Radio Kiepenkerl Hörerin Anja beispielsweise will wissen, wie es mit Masken im Auto aussieht? Grundsätzlich gilt im Auto ein Vermummungsverbot. Damit die Polizei zum Beispiel auf Blitzeraufnahmen den Fahrer zuordnen kann, darf das Gesicht des Fahrers nicht verdeckt sein. Die Autobahnpolizei für den Kreis Coesfeld geht aber davon aus, dass in dieser Situation die Gesundheit Vorrang hat. Um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, sei grundsätzlich wichtig, dass Ohren und Augen frei sind. Der Fahrer also zum Beispiel Sirenen hören und alles überblicken kann. Das sei bei einer Maske für Mund und Nase ja gegeben. Schriftliche Vorgaben vom Land hat die Polizei allerdings zum Tragen von Masken in Autos noch nicht. Außerdem interessiert Radio Kiepenkerl-Hörerin Anja, ob neben den Fahrgästen auch die Busfahrer Masken tragen müssen? Für Busfahrer gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht, sagt das Busunternehmen Regionalverkehr Münsterland. Die Fahrgäste steigen zur Zeit ja nur noch hinten ein und die ersten Sitzreihen im Bus sind mit Flatterband abgesperrt. Dennoch muss jeder Busfahrer eine Maske bei sich tragen, falls er Fahrgästen doch mal nahe kommt. Das wäre zum Beispiel möglich, wenn er die Rollstuhlrampe ausklappen muss.