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KREIS: Stallpflicht wegen Geflügelpest
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KREIS: Stallpflicht wegen Geflügelpest

Für Geflügelhalter in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und in Dülmen südlich der A 43 gilt ab sofort eine Stallpflicht.

Veröffentlicht: Dienstag, 18.11.2025 16:29

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Das hat der Kreis heute angeordnet. Ein Anfang November zwischen Seppenrade und Dülmen tot aufgefundener Kranich ist positiv auf Geflügelpest getestet worden. Ein erster Verdacht wurde nun bestätigt. Zusätzlich gibt es einen Verdacht auf Geflügelpest aus einem Legehennen-Bestand mit freilaufenden Hühnern im Kreisgebiet. Auch hier wurde das Virus nachgewiesen, der abschließende Befund soll in den kommenden Tagen vorliegen. Wichtig sind neben der Stallpflicht auch Hygienemaßnahmen. Das bedeutet für alle, auch die kleinsten Geflügelhaltungen, unter anderem besondere Schutzkleidung für die Ställe.

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