
KREIS: Strafen auf unerlaubtes Böllern
Bei einigen von Ihnen knallt es schon in der Nachbarschaft. Die Polizei im Kreis Coesfeld stellt sich auf viele Beschwerden über verfrühtes Böllern ein. Sie erinnert daran: Offiziell ist das erst an Silvester (31.12.) erlaubt. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Strafe...
Veröffentlicht: Freitag, 29.12.2023 05:56
Erwischt die Polizei jemanden der Feuerwerk oder Böller zu früh zündet, schreibt sie eine Anzeige. Ein Bußgeld zwischen 50 und 510 Euro ist möglich. Und das auch nur, wenn es sich um legal gekauftes Feuerwerk mit dem CE-Kennzeichen handelt. Bei illegalem Feuerwerk - sogenannten Polenböllern aus dem Internet - sind die Strafen deutlich schärfer. Wer damit hantiert, begeht eine Straftat. Es gibt mindestens eine Geldstrafe, auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren ist möglich. Und klar: Dieses nicht zugelassene Feuerwerk, ist natürlich immer verboten - auch in der Silvesternacht, wenn Sie das legale Feuerwerk zünden dürfen. In den vergangenen Jahren hat das Problem illegaler Böller aus dem Internet zugenommen, beobachtet die Polizei im Kreis.