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Der Besitzer einer Hecke klagt gegen den Landesbetrieb Straßenbau. Dieser hatte den Besitzer angeschrieben, die Hecke zurückzuschneiden, sie rage zu weit in den Radweg hinein. Dazu sei er verpflichtet. Doch das machte der Besitzer nicht. Der Landesbetrieb beauftragte eine Gartenfirma mit dem Rückschnitt, die Kosten von knapp 2800 Euro stelle er ihm in Rechnung. Der Heckeneigentümer zahlte nicht, er begründete das damit, dass der Landesbetrieb in der Vergangenheit die Hecke kostenlos geschnitten habe. Das klärt der Richter heute Vormittag, er rollt den Fall auf. Was dabei herauskommt, Radio Kiepenkerl bleibt dran.
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