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KREIS: Urlaub & Arbeitgeber
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KREIS: Urlaub & Arbeitgeber

Das ist im Kreis Coesfeld bei vielen von Ihnen heute Abend Gesprächsthema. Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden: Ungenommene Urlaubstage dürfen nur dann automatisch verfallen, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter zuvor auf die drohende Verjährung hingewiesen hat.

Veröffentlicht: Dienstag, 20.12.2022 18:39

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Wirtschaftswissenschaftler Aloys Prinz von der Uni Münster sieht nach dem Urteil noch viele offene Fragen.

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Aloys Prinz
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Der Wirtschaftswissenschaftler hält es für wahrscheinlich, dass Unternehmen künftig strenger darauf achten, dass Mitarbeiter Urlaubstage nicht in das nächste Jahr mitnehmen. Die Informationspflicht des Arbeitgebers gilt nach der Grundsatzentscheidung nicht nur im Fall Nicht-genommener-Urlaub, sondern auch für Mitarbeiter, die lange erkrankt sind und deshalb nur einen Teil ihres Jahresurlaubs nehmen konnten. Bisher galt, dass der Urlaub im Fall einer längeren Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt. 

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