
Die Schreiben des Anbieters erhalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger und bewerbene einen Telefontarif. Vielen denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt und unterschreiben das Angebot. Danach sind Sie überrascht, wenn Sie plötzlich Vertragsdaten über einen neuen abgeschlossenen Telefontarif erhalten und der alte Vertrag der Telekom gekündigt ist. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie noch Zeit Unterschriften und Vertragsabschlüsse zu widerrufen. Hilfe bekommen Sie auch bei der Verbraucherzentrale. Danach ist es leider meistens unmöglich nochmal vom Vertrag zurückzutreten, sagen die Experten. Sie stehen trotzdem mit Rat zur Seite.
Tipps der VBZ:
- Absender prüfen
Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.
- Ungewollte Vertragsschlüsse
Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.
- Datenverarbeitung und Datenherkunft
Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.
- Beschwerde einreichen
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des
LDI NRW.
Weiterführende Infos und Links:
- Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing
- Musterbrief zur Auskunft und Kopie personenbezogener Daten