
KREIS: VBZ zu Diskussion um 1N Telecom
Die Verbraucherzentrale für den Kreis Coesfeld sieht die Diskussion um das Unternehmen 1N Telecom noch nicht am Ende. Die jüngsten Urteile zu Werbeschreiben des Unternehmens hätten keinen Einfluss auf eine noch offene Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm, sagt Uli Mensing von der Verbraucherzentrale mit Sitz in Dülmen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2026 05:34
Im Kreis Coesfeld haben sich viele Menschen durch das Unternehmen 1N Telecom in die Irre geführt gefühlt und Rat bei der Verbraucherzentrale in Dülmen gesucht. Die Betroffenen hatten auf ein Werbebeschreiben des Unternehmens reagiert, das sie irrtümlich für ein Tarifwechselangebot der Deutschen Telekom hielten. Ein Gericht kam jetzt allerdings zu dem Schluss, dass die 1N Telecom eindeutig als Anbieter zu erkennen war. In der Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm geht es um Schadensersatz, den die 1N Telecom von Kunden fordert, die den Anbieterwechsel im nachhinein vereitelten, indem sie die Rufnummer-Mitnahme verweigerten. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband hält das für unzulässig. Die 1N Telecom verweist auf erste Gerichtsentscheidungen, die das Vorgehen stützen. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband will mit der Sammelklage erreichen, dass Verbraucher Geld zurück bekommen. Das Unternehmen 1N Telecom sieht sich dagegen durch aktuelle Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln und und des Bundesgerichtshofs in seinem Vorgehen bestätigt.