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KREIS: Verfrühtes Böllern ist verboten
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KREIS: Verfrühtes Böllern ist verboten

Der Feuerwerksverkauf startet erst morgen und abfeuern ist erst in der Silvesternacht erlaubt.

Veröffentlicht: Sonntag, 28.12.2025 04:10

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Dennoch knallt es stellenweise schon im Kreis Coesfeld. Jedes Jahr gibt es Beschwerden über verfrühtes Böllern.  Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 510 Euro. Bei illegalem Feuerwerk, sogenannten Polenböllern aus dem Internet, sind die Strafen noch deutlich schärfer. Wer damit hantiert, begeht eine Straftat. Mindestens eine Geldstrafe ist fällig, auch eine Haftstrafe ist möglich. Logisch! Illegales Feuerwerk ist natürlich immer verboten, auch in der Silvesternacht, wenn Sie geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichen zünden dürfen.

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