
KREIS: Verkürzte Quarantäne-Regeln für Schulen
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Schulquarantäne geeinigt. In der Regel müssen ab jetzt nur noch die direkten Sitznachbarn eines positiv-getesteten Schülers in Quarantäne.
Veröffentlicht: Montag, 06.09.2021 17:34
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Nach fünf Tagen soll es für Schüler ohne Symptome die Möglichkeit geben, sich „freitesten“ zu können. Angewandt werden sollen die Regeln aber nur, wenn es Lüftungs-, Masken- und Testkonzepte in den Schulen gibt.
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