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KREIS: Vertragsfallen bei Fitnessstudios
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KREIS: Vertragsfallen bei Fitnessstudios

Einige von Ihnen haben sich vorgenommen in diesem Jahr mehr Sport zu treiben. Fitness-Studios im Kreis bekommen zum Jahresbeginn erfahrungsgemäß viele Anfragen. Die Verbraucherzentrale in Dülmen gibt heute Tipps, worauf sie bei Verträgen achten sollten.

Veröffentlicht: Freitag, 13.01.2023 09:40

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Gut prüfen, bevor man sich bindet:

Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge

prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn

in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studierende, Senioren oder Mitglieder bestimmter

Krankenkassen.


Die passende Vertragslaufzeit wählen:

In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig

mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein. Wer den Vertrag

kündigen möchte, sollte sich frühzeitig die Kündigungsfristen notieren.


Nachträgliche Preiserhöhungen:

Zurzeit erhöhen viele Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht

ohne weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio

den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien

müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kund:innen müssen also zustimmen.


Wichtig zu wissen:

Kundinnen und Kunden können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise)

die Preise erhöht.

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