
Sie fangen die Kunden von vermeintlichen Billiganbietern auf, die durch die hohen Preise keine Gewinne mehr verbuchen - und Kunden einfach kündigen. Doch vorsicht, warnt Beraterin Susanne Terwey von der Verbraucherzentrale in Dülmen für den Kreis Coesfeld. Einfach so vor die Tür setzen ist nicht möglich. Kündigen geht nur, wenn der Kunde beispielsweise nicht gezahlt hat. Was in diesen Fällen in der Regeln nicht vorliegt. Daher ist eine Kündigung oft nicht rechtmäßig und der Kunde hat die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern.
Wichtig ist es mögliche Daueraufträge bei der Bank sofort zu kündigen. Mit einer Frist von zwei wochen ist es möglich wieder zu einem anderen Anbieter zu wechselt. Dabei gilt es natürlich, die Tarife aufmerksam zu vergleichen.