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Die neue Impfpflicht gilt in Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Erwachsene. Bei Kindern gilt die Impfpflicht, sobald sie neu in einen Kindergarten oder in die Schule kommen, sagt Kreisärztin Celine Klostermann. Für Kinder, die schon länger da sind, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Rund zwei Prozent der Menschen im Kreis Coesfeld sind dagegen sich oder ihre Kinder impfen zu lassen, sagt die Kreisärztin Celine Klostermann. Künftig gilt ein NEIN nicht mehr. Bekommt das Kreisgesundheitsamt einen Hinweis auf einen fehlenden Masern-Impfschutz, werden die Kreisärzte aktiv und suchen zunächst das Gespräch. Mit dem Impfschutz soll die hochansteckende Infektionskrankheit keine Chance mehr haben.
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