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KREIS: Vorsicht vor Dokumenten-Abzocke
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KREIS: Vorsicht vor Dokumenten-Abzocke

Ein Führungszeugnis, eine Geburts- oder Sterbeurkunde können wir inzwischen teilweise online beantragen. Die Verbraucherzentrale für den Kreis Coesfeld warnt heute vor Abzocke.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.10.2021 12:10

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Die Beschwerden über zweifelhafte Dienstleister im Internet häufen sich zur Zeit. Die Verbraucherzentrale rät: Suchen Sie nach dem entsprechenden Antragsservice direkt auf der Internetseite ihrer Stadt oder Gemeinde. Darauf sollten Sie achten:


Unseriöse Anbieter erkennen

Oft sind die Internetseiten von unseriösen Anbietern nicht auf Anhieb als solche zu erkennen. Mit einem Blick ins Impressum kann jedoch schnell herausgefunden werden, ob die Seite von der zuständigen Behörde betrieben wird oder nicht. Verbraucher sollten als erstes auf der Internetseite ihrer Stadt oder Gemeinde prüfen, ob die benötigten Unterlagen dort angefordert werden können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ganz ohne zusätzliches Entgelt an.


Hohe Gebühren, wenig Service

Viele Dienstleister werben damit, die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Dafür müssen Verbraucher allerdings tief in die Tasche greifen. Der Anbieter Antrag24.de verlangt beispielsweise eine Pauschale von 29,90 Euro pro Dokument. Wer einen Onlineantrag auf eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur zehn bis zwölf Euro.


Anleitung statt Führungszeugnis

Einige Anbieter fallen nicht nur durch hohe Kosten auf, sondern liefern die gewünschten Dokumente gar nicht. Anstelle eines Führungszeugnisses übermittelt der Anbieter dienstweg.info beispielsweise lediglich ein eBook, in dem erklärt wird, wie ein Führungszeugnis beantragt werden kann. Hierfür werden 13 Euro in Rechnung gestellt, obwohl diese Informationen kostenfrei und öffentlich zugänglich sind.


Vorsicht vor Urkundenfälschungen

Besonders heikel wird es, wenn sich Verbraucher:innen selbst strafbar machen, die auf unseriöse Dienstleister hereinfallen. So warben in der Vergangenheit Anbieter mit deutschen Führerscheinen, ohne dass Fahr- oder Theoriestunden absolviert werden müssen. Wer solch ein Angebot annimmt, macht sich möglicherweise der Urkundenfälschung

schuldig – ganz unabhängig davon, dass Betroffene wohl ohnehin nie eine gültige Fahrerlaubnis von solchen Anbietern erhalten werden.

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