
Anzeige
Vor der eigenen Haustür sind Sie für´s Aufräumen zuständig. Daran erinnert unter anderem die Gemeinde Senden. Eine Extra-Tour des Bauhofes sei heute an Neujahr nicht geplant. Ähnlich sieht es auch in Billerbeck aus. Grundsätzlich gelte die Regel, dass der Verursacher den Böllerdreck wegräumen muss. Bleibt doch etwas liegen, seien die Anwohner in der Pflicht. Nur für die eigenen öffentlichen Plätze sei die Stadt zuständig.
Anzeige