
Die Kreisverwaltung sieht in der Verordnung eine Maskenpflicht für Angestellte. Um zusätzlichen Schutz zu bieten, weitet der Kreis die Maskenpflicht aus - sie gilt also auch für Besucher. Einige Städte und Gemeinden verstehen die neue Verordnung dagegen anders als der Kreis. Sie sehen hierdrin mehr eine Pflicht zu prüfen, welche Maßnahmen in ihren Gebäuden nötig sind. Also das machen sie jetzt erstmal. In Senden, Billerbeck und Havixbeck ist das schon passiert. Das Ergebnis: es bleibt alles wie's ist. Heißt: es gibt weiter Spuckschutzwände, es gelten Abstandsregeln und wer will trägt freiwillig eine Maske. Einzige Ausnahme: In Havixbeck gilt eine generelle Maskenpflicht im Bürgerbüro und anderen Gebäuden mit vielen Besuchern. Zusätzliche Maßnahmen darüber hinaus ergreifen die Städte und Gemeinden erstmal nicht. Die meisten Städte und Gemeinde prüfen jetzt erstmal noch, wie sie die Verordnung umsetzen. In Gebäuden des Kreises gelten neben der Maskenpflicht: Einbahnstraßenregeln in Treppenhäusern - und es heißt: Abstand halten.