
Für die Modekette Ernstings Familiy handelt es sich dabei um einen Regelungsirrsinn, das Unternehmen will dagegen klagen. Die Anwälte sind gerade dabei die Klage vorzubereiten, sagt es auf Nachfrage. Dabei geht es um unterschiedliche Bereiche. Es ist für das Unternehmen aus Lette beispielsweise einfach ungerecht, dass Lebensmittelläden, Drogerien, Buchhandlungen, Babyfachmärkte, Gartenmärkte und einige mehr von der 2G-Regel ausgenommen sind. In Lebensmittelmärkten gelten lediglich Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht. Zudem gehe es auch nicht, die Verkäuferinnen der Ernstings-Filialen zur Kontrolle zu verpflichten. Bereits Ende November hätten die strengen Regeln für den Handel in einigen Bundesländern bei Ernstings für einen Kundenrückgang gesorgt. Das sei nun vermutlich auch jetzt die Konsequenz.