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LH: Zu jung und ohne Versicherung mit E-Scooter unterwegs
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LH: Zu jung und ohne Versicherung mit E-Scooter unterwegs

Ein E-Scooter muss versichert und entsprechend mit einer Versicherungsplakette ausgestattet sein. Da letztere bei einem E-Scooter vor rund 24 Stunden in Lüdinghausen fehlte, kontrollierten Polizisten Fahrzeug und Fahrzeugführer. Dabei stießen sie auf das nächste Problem.

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Fahren eines E-Scooters ist erst mit 14 Jahren erlaubt. Der Junge ist aber erst 13 gewesen. Leider sind das keine Einzelfälle, sagt die Polizei. Sie setzt neben Kontrollen daher auch auf Aufklärung.

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