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Jetzt weiß die Polizei, dass der Lüdinghauser aus einer Schreckschusswaffe geschossen hat. Er hatte nicht die notwendige Erlaubnis, um damit schießen zu dürfen. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei dem Vorfall auf dem Campingplatz war niemand verletzt worden.
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