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Die Strafe: 3 Jahre Haft und Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Der Lüdinghauser hatte im vergangenen Sommer mit einer Komplizin versucht einen Autofahrer zu zwingen Geld von einer Bank abzuheben. Die Komplizin hatte sich als Prostituierte ausgegeben und war in das Auto eingestiegen. Der Lüdinghauser bedrohte den Fahrer mit einer Geflügelschere. Doch der Autofahrer fand Hilfe bei Ordnungsbeamten in der Nähe. Das Gericht verurteilte die Komplizin heute ebenfalls. Ihre Strafe: 2 Jahre und 9 Monate.
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