
Die Polizei im Kreis empfiehlt: Öffnen Sie nur Fenster, die Einbrechern keine Chance geben. Und wenn es dann doch passiert ist und Einbrecher am Werk waren, prüfen Versicherungen jeden Fall ganz genau. Bei grober Fahrlässigkeit zahlen sie in der Regel nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist beispielsweise, wenn die Haustür und die Tür zur Terrasse oder zum Balkon für längere Zeit offen sind, und der Bewohner nicht da ist. Klar, dass es dann für einen Einbrecher leicht ist, einzusteigen. Grob fahrlässig ist auch, ein Fenster am Haus zu öffnen, vor dem ein Baugerüst steht. Haben Einbrecher beim Lüften nur wenig Chancen einzusteigen, schaffen es aber doch irgendwie und Sie sind zuhause, dürfte es bei der Versicherung eigentlich keine Probleme geben. Die Polizei im Kreis zieht bislang eine zufriedenstellende Bilanz: Einen Anstieg der Einbrüche gebe es jetzt in den Sommerferien nicht.