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Ein Richter am Landgericht Münster hat heute Nachmittag über ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Der Richter begründet sein Urteil: Der junge Lüdinghauser habe zwar zunächst eine Mordabsicht gehabt, sie aber nicht ausgeführt. Der Lüdinghauser hatte einen anderen Mann Anfang des Jahres in einen Hinterhof gelockt und auf ihn eingestochen. Er ließ den Mann lebensgefährlich verletzt zurück und flüchtete nach Paris. Dort nahm in die französische Polizei fest. Sein Opfer überlebte dank eines schnellen Notarzt-Einsatzes.
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