
MS: NRW-OVG ändert Regeln für Aufnahmeverfahren an Schulen
Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat seinen Kurs was die Aufnahme an Bekenntnisschulen betrifft geändert. Eine katholische Grundschule in Bonn muss eine konfessionslose Schülerin zum kommenden Schuljahr aufnehmen.
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Grund: ihre Wohnadresse. Das hat das OVG jetzt in einem Eilverfahren entschieden. Es sieht Fehler im Aufnahmeverfahren. Nach Angaben des OVG hatte die Schulleiterin sechs katholische Kinder zu Unrecht aufgenommen, obwohl für sie andere katholische Grundschulen in Wohnungsnähe erreichbar waren.
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