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MS: OVG lehnt Polizeibewerber mit Tattoo ab
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MS: OVG lehnt Polizeibewerber mit Tattoo ab

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Ablehnung eines Polizeibewerbers in NRW bestätigt. Der Mann hatte sich zum 1. September 2026 beworben.

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Grund ist ein Tattoo am Oberarm mit zwei Patronen und der Aufschrift "trust no one". Das Land durfte deshalb Zweifel an seiner charakterlichen Eignung haben. Auch ein später überdeckendes Tattoo ändert daran laut Gericht nichts.

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