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Die Träger unterstützten zwar ausdrücklich das Ziel, pflegebedürftige und besonders vulnerable Menschen während extremer Hitzeperioden bestmöglich zu schützen. Ein entsprechender aktueller Erlass des Landesgesundheitsministeriums lasse aber eine entscheidende Frage unbeantwortet: Wer finanziert dafür notwendige Maßnahmen? Das Land NRW dürfe die Verantwortung nicht auf die Einrichtungen abwälzen, sagt die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Stationären Altenhilfeeinrichtungen im Bistum Münster.
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