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MÜNSTER: Abschiebung für CSD-Täter
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MÜNSTER: Abschiebung für CSD-Täter

Die Behörden dürfen den wegen eines tödlichen Angriffs beim Christopher Street Day in Münster verurteilte Mann abschieben. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster entschieden.

Veröffentlicht: Freitag, 08.12.2023 16:52

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Das Landgericht hatte den jungen Mann im März zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er habe den Transmann Malte C. beim CSD 2022 geschlagen, so dass dieser auf den Kopf stürzte und an den Folgen starb. 

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