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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte heute entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD und deren Jugendorganisation zu Recht als Verdachtsfall eingestuft hat und diese deshalb weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Da würde es dann aber nur noch um mögliche Rechtsfehler gehen.
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