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MÜNSTER: Anklage nach CSD-Angriff
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MÜNSTER: Anklage nach CSD-Angriff

Nach dem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day im Sommer in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.11.2022 11:46

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Der 20-jährige Tatverdächtige soll beim CSD zwei Frauen beschimpft und belästigt haben. Als das spätere Opfer ihn aufforderte das zu unterlassen, soll der Angeklagte ihm einen Faustschlag verpasst haben. Daraufhin sei dieser gestürzte und mit dem Hinterkopf aufgeschlagen. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. An den Folgen sei der junge Mann wenige Tage später verstorben. Bei dem Opfer handelt es sich um einen Transmann. Also einen Menschen, der sich dem Geschlecht, das ihm bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlt. Um die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen zu können, hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen habe der Angeklagte betont, dass er nicht schwulen- oder queerfeindlich sei. Der Expertin zufolge könnte Alkohol den Angeklagten in eine aggressive und gewaltbereite Stimmung versetzt haben. Das Landgericht muss noch entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

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