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Allerdings ist der Vergleich noch nicht "bestandskräftig", da beide Parteien bis nächste Woche Freitag (17.10.) noch Widerspruch einlegen können. Sollte das nicht geschehen, wäre die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fußball-Zweitligisten und Marc Lorenz beendet. Die Preußen hatten ihm fristlos gekündigt, weil er unter anderem unsachgemäß mit Spendengeldern umgegangen sein soll. Dagegen hatte Marc Lorenz geklagt.
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