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Wegen der Corona-Bestimmungen hatte das Ordnungsamt die Feier verboten. Das Gericht folgte dem. Es handle sich um einen 26. Geburtstag. Das sei kein «herausragender Anlass» wie bei einem Jubiläum, einer Hochzeit oder einem runden Geburtstag, den die Coronaschutzverordnung mit bis zu 150 Gästen zulasse.
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