
Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem ersten Fall entschieden und entsprechende Anträge von Schülern aus Bedburg im Rhein-Erft-Kreis abgelehnt. Das gilt als Grundsatzsignal für die noch offenen Verfahren. Die Schüler aus Bedburg hatten unter anderem die Aussagekraft der Tests als zu gering kritisiert. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Schüler bei einem positiven Ergebnis gebrandmarkt werden. Das Gericht sah das anders. Die Tests seien durch das zuständige Bundesinstitut zugelassen. Schüler müssten außerdem nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen. Alternativ sei es möglich einen negativen Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Rund 80 Eilanträge gegen die Testpflicht sind in den vergangenen Tagen am Oberverwaltungsgericht eingegangen.